Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
René Schlierenkämper Fotografie · Am Alten Feuerwehrhaus 6 · 49549 Ladbergen
Stand: August 2026
1. Geltung und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für sämtliche fotografischen Leistungen von René Schlierenkämper Fotografie gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, insbesondere Hochzeiten, Events, Portrait-, Paar-, Familien-, Unternehmens- und sonstige Shootings. Maßgeblich sind Angebot, Auftragsbestätigung und diese AGB. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots bzw. Übersendung der Auftragsbestätigung zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Fotografen in Textform.
2. Vergütung und Zahlung
Leistungsumfang, Dauer, Bildanzahl, Bearbeitung, Lieferzeit, Fahrtkosten und sonstige Zusatzleistungen ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung. Nach Vertragsschluss ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25 % der Auftragssumme fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Termin zu zahlen. Kurzfristige Buchungen sind sofort vollständig fällig. Nachträglich gebuchte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Die Umsätze des Fotografen sind derzeit nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit; Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
3. Stornierung, Kündigung und Terminverlegung
Storniert oder kündigt der Auftraggeber den Auftrag, bleibt der Vergütungsanspruch des Fotografen grundsätzlich bestehen; anzurechnen sind ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer tatsächlich möglichen anderweitigen Belegung des reservierten Termins. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten. Geleistete Zahlungen werden auf den Anspruch angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs-/Schadensanspruch entstanden ist.
Bei einer vom Auftraggeber gewünschten Terminverlegung – insbesondere wegen Krankheit, persönlicher Gründe, Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung – besteht kein Anspruch auf Verlegung oder Auszahlung bereits geleisteter Beträge. Stimmt der Fotograf einer Umbuchung zu, können geleistete Beträge anstelle einer Stornoabrechnung als Wertguthaben/Gutschein für einen Ersatztermin angerechnet werden. Die Terminwahl erfolgt nach Verfügbarkeit des Fotografen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4. Ausfall des Fotografen
Kann der Fotograf den Auftrag insbesondere aufgrund plötzlicher Erkrankung, Unfall, höherer Gewalt oder eines sonstigen von ihm nicht vorhersehbaren und nicht vermeidbaren Ereignisses nicht persönlich durchführen, darf er einen fachlich geeigneten Ersatzfotografen anbieten. Ist dies nicht möglich oder für den Auftraggeber nicht zumutbar, werden für noch nicht erbrachte Leistungen bereits gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 11.
5. Durchführung und künstlerische Gestaltung
Fotografie ist eine kreative und künstlerisch geprägte Leistung. Der Auftraggeber kennt und akzeptiert den anhand des Portfolios erkennbaren Bild- und Bearbeitungsstil des Fotografen. Auswahl der Aufnahmen, Perspektive, Bildausschnitt, Farbgebung, Schwarzweißbearbeitung, Retusche und sonstige künstlerische Gestaltung liegen im gestalterischen Ermessen des Fotografen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Subjektive Nichtgefallen stellt keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung und der charakteristische Stil eingehalten wurden. Ein Anspruch auf bestimmte Einzelaufnahmen, die vollständige fotografische Erfassung sämtlicher Personen/Situationen, unbearbeitete Bilder, verworfene Aufnahmen oder RAW-Dateien besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
6. Lieferung und Reklamation
Anzahl, Format, Übermittlungsart und Lieferzeit der Bilder ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem gebuchten Paket. Eine dauerhafte Archivierung nach vollständiger Auslieferung wird nicht geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Erkennbare technische Mängel sind möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung möglich ist. Gesetzliche Mängelrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt. Abweichungen, die ausschließlich auf persönlichem Geschmack hinsichtlich Bildauswahl oder künstlerischer Bearbeitung beruhen, begründen keinen Mangel.
7. Nutzungsrechte des Auftraggebers
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den ausgelieferten Bildern für eigene Zwecke. Privatkunden dürfen die Bilder insbesondere privat vervielfältigen und in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Unternehmer dürfen sie zusätzlich für die eigene Unternehmensdarstellung, Werbung, Website, Social Media und eigene Printmedien verwenden, soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist. Bei öffentlichen Veröffentlichungen ist – soweit technisch und nach Art der Veröffentlichung möglich – „René Schlierenkämper Fotografie“, @Schlierenkaemper oder www.schlierenkaemper.eu als Urheber/Fotograf zu nennen. Verkauf, Weiterlizenzierung, Nutzung als Stockmaterial oder Weitergabe an Dritte zu deren eigenständiger kommerzieller Nutzung bedürfen der Zustimmung des Fotografen. Wesentliche Verfremdungen, fremde Filter oder KI-basierte Veränderungen, die den Charakter des Werkes verändern, bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen.
8. Portfolio-, Veröffentlichungs- und Werbenutzung
Der Auftraggeber gestattet René Schlierenkämper Fotografie, ausgewählte im Rahmen des Auftrags entstandene Fotografien für die eigene geschäftliche Darstellung und Eigenwerbung zu verwenden und zu veröffentlichen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, auf Hochzeits- und Fotografieportalen, in Online- und Printwerbung, in Präsentationen, Musterarbeiten, Portfolios sowie vergleichbaren eigenen Werbemedien des Fotografen.
Bereits rechtmäßig erfolgte Veröffentlichungen und Verwendungen bleiben hiervon unberührt. Soweit dem Auftraggeber zwingende gesetzliche Widerrufs-, Widerspruchs-, Löschungs- oder sonstige Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zustehen, werden diese durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt.
9. Gäste, Veranstaltungsorte und Ablauf
Der Auftraggeber hat Teilnehmer und Gäste in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass fotografiert wird, und den Fotografen vor Beginn über bekannte Einwände oder Personen zu informieren, die nicht fotografiert werden möchten. Soweit für gewünschte Aufnahmen oder deren Veröffentlichung Einwilligungen Dritter erforderlich sind, wirkt der Auftraggeber bei deren rechtzeitiger Einholung mit. Dies gilt insbesondere bei Minderjährigen. Für eine Veröffentlichung identifizierbarer Dritter durch den Fotografen bleiben die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen maßgeblich.
Der Fotograf haftet nicht für fehlende oder beeinträchtigte Aufnahmen, soweit diese insbesondere durch verspätete Abläufe, Gäste, andere Fotografen/Videografen, Mobiltelefone, Blitzgeräte, eingeschränkte Sicht, unzureichende Beleuchtung oder Vorgaben bzw. Verbote von Standesämtern, Kirchen, Veranstaltern, Locations oder sonstigen Berechtigten verursacht wurden und vom Fotografen nicht zu vertreten sind.
10. Wetter, Drohne, Technik und KI
Shootings finden grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung statt, sofern eine Durchführung möglich und zumutbar ist. Drohnenaufnahmen stehen stets unter dem Vorbehalt geeigneter Wetterbedingungen, technischer Sicherheit, zulässiger Luftraumnutzung, behördlicher und privater Genehmigungen sowie örtlicher Beschränkungen. Kann ein Drohneneinsatz aus solchen Gründen nicht stattfinden, stellt dies keinen Mangel dar, soweit der Fotograf den Grund nicht zu vertreten hat.
Der Fotograf darf zeitgemäße digitale und KI-gestützte Werkzeuge insbesondere für Bildauswahl, Entrauschung, Farbkorrektur, Retusche, Schärfung, Hintergrundbearbeitung oder sonstige gestalterische Bearbeitung einsetzen. Eine ausschließlich manuelle bzw. KI-freie Bearbeitung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Datenschutzrechtliche Vorgaben bleiben unberührt.
11. Haftung und Datenverlust
Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für technische Defekte, Speicherkarten-, Kamera-, Computer- oder sonstigen Datenverlust besteht keine verschuldensunabhängige Garantie. Tritt trotz angemessener professioneller Sorgfalt ein technischer Defekt oder Datenverlust ein, richtet sich eine Haftung ausschließlich nach den vorstehenden Grundsätzen. Dies gilt ebenfalls für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Ausfälle Dritter sowie sonstige nicht vom Fotografen beherrschbare Umstände.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Für Unternehmer, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Regelungen und die übrigen Vereinbarungen unberührt.
